Burgerrecht

Zur Burgergemeinde Heimberg gehört man durch Abstammung oder Adoption. Neuen Bewerbern kann das Burgerrecht – auf ein entsprechendes Gesuch hin – von den Stimmberechtigten erteilt werden. Einburgerungen erfolgen gemäss Aufnahme ins Burgerrecht.

Das Burgerrecht kann in Form einer Schenkung Personen erteilt werden, die sich in besonderer Weise für Heimberg oder das öffentliche Wohl eingesetzt haben.