Kieswerkseeli

Am 20.12.1947 schloss die Burgergemeinde Heimberg mit der Kieswerk Heimberg AG einen Baurechtsvertrag für die Grundstücke Nr. 164 und 402 ab. Errichtet wurde ein selbständiges dauerndes Baurecht für die Erstellung von Ausbeutungseinrichtungen bis 31.12.2040.

Am 8. März 1956 schloss die Burgergemeinde Heimberg mit der Roba AG Heimberg einen Baurechtsvertrag mit Dienstbarkeitserrichtung ab. Die Burgergemeinde räumte der Bausteinfabrik Roba AG ein selbständiges und dauerndes Baurecht ein. Die Roba AG erhielt somit Berechtigung auf der erwähnten Parzelle Fabrikationshallen sowie den nötigen Lagerplatz zu erstellen.

Durch die ständige Kiesausbeutung entstand ein „Baggersee“.

Der Baggersee liegt im Waldgebiet, deshalb bestand die Pflicht der Wiederaufforstung. Kontinuierlich wurde der Baggersee mit über 1 Mio m3 Bauschutt aufgefüllt. Die aufgefüllte Fläche ist im Altlasten-Kataster des Kantons Bern aufgeführt.

Da für Altlasten der Grundeigentümer (Burgergemeinde) haftbar ist, und die Baurechtsverträge zum Teil zur Verlängerung anstanden bewog sich der Burgerrat, das Areal einer Verkehrswertschätzung unterziehen zu lassen. Die Kieswerk Heimberg AG hatte Interesse das Areal käuflich zu erwerben.

Die Burgerversammlung stimmte dem Verkauf des Kieswerkareals an der Versammlung vom 21.11.2008 zu.

Die heutige Grösse des Kieswerkseelis wurde 1986 in das Gebiet des Kantonalen Naturschutzes aufgenommen und von der Aufforstungspflicht enthoben.

Das Kieswerkseeli sowie der angrenzende Wald sind im Besitze der Burgergemeinde.