Fürsorgestiftung

Die Fürsorgestiftung der Burgergemeinde Heimberg geht auf jene Zeit zurück, wo den einzelnen Burgergemeinden die Aufgabe zukam, ihren in finanzielle Not geratenen Burgern direkt unter die Arme zu greifen.

Diese Direktunterstützung kennen heute nur noch eine Handvoll grösserer Burgergemeinden, wie zum Beispiel die Burgergemeinde Bern. Alle übrigen Burgergemeinden leisten heutzutage einen jährlichen Beitrag in den kantonalen Sozialhilfe-Lastenausgleich.

Diesem Systemwechsel trug die Burgergemeinde Heimberg im Jahre 1975 mit einer Anpassung ihrer Fürsorgestiftungsstatuten Rechnung. Seither besteht der Zweck der Fürsorgestiftung darin, soziale Institutionen, welche in der Schweiz den gleichen Zweck verfolgen, materiell zu unterstützen. Diesem Stiftungszweck wird nachgelebt, indem alljährlich rund ein Dutzend regional verankerte und im Sozialbereich angesiedelte Institutionen eine Spende erhalten.